
Dr. Ulrich Seidel
Wissenschaftlicher Begründer des Datenschutzes / Rechtsanwalt
Kurzvita
Studium der Rechtswissenschaften in München und Köln. Promotion mit der publizierten Dissertation „Datenbanken und Persönlichkeitsrecht“. Danach Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Projektleiter in zwei Großforschungsanstalten in den Bereichen Rechtsinformatik und Künstliche Intelligenz. Tätigkeit als Syndikusanwalt im Bereich IT-Recht und Lehrbeauftragter für Datenschutzrecht. Zahlreiche Publikationen in den Gebieten Datenschutz, Softwarerecht, E-Commerce und digitale Signaturen. Verleihung des Bundesverdienstkreuzes für die „Erfindung“ des Datenschutzes mit einer heute noch etablierten und allgemein-verbindlichen Begriffsschöpfung.
Ausgewählte Veröffentlichungen
50 Jahre Datenschutz - Die überfällige Reform durch eine neu definierte Datensouveränität, LR 2020, 229
Grundrecht auf Datensouveränität, ZG 2014, 153
Das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, Wiesbaden 1997
Gesetzeskonforme elektronische Unterschrift am Beispiel des DFÜ-Mahnverfahrens, Sicherheit in Informationssystemen 1991
Datenschutz aus der Sicht des Anwenders: Die Auswirkungen der ADV im sozialen Kontext, Darmstadt 1976
Die durchlöcherte Privatsphäre in Krauch, Erfassungsschutz, Stuttgart 1975
Persönlichkeitsrechtliche Probleme der elektronischen Speicherung privater Daten, NJW 1970, 1581
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